Verfassungswidrigkeit der staatlichen Corona-Maßnahmen

Falkenauge @, Sonntag, 24.01.2021, 10:37 vor 1160 Tagen 2684 Views

bearbeitet von Falkenauge, Sonntag, 24.01.2021, 10:47

Wie im Gelben schon erwähnt worden ist, hat erstmals ein deutsches Gericht die staatlichen Lockdown-Verordnungen und Teile des Infektionsschutzgesetzes für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt.
Das soll wegen seiner ungeheuren Bedeutung noch mal besonders aufgegriffen werden.

Das Amtsgericht Weimar hob einen Bußgeldbescheid gegen einen Bürger auf, der mit anderen aus 7 verschiedenen Haushalten auf dem Hof ohne Abstand seinen Geburtstag feierte, und sprach ihn frei.
Es gebe keine tatsächlichen Grundlagen für diese Maßnahmen. Eine "epidemische Lage nationaler Tragweite" bestehe nicht.
Bei den allgemeinen Kontaktverboten handelt es sich um einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte.
Es gehöre zu den grundlegenden Freiheiten einer freien Gesellschaft, dass der Mensch selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen unter welchen Umständen er in Kontakt tritt.
Die freie Begegnung der Menschen ist die elementare Basis der freien Gesellschaft usw.
Link zum Urteil (PDF) findet sich hier:
https://politikstube.com/reiner-fuellmich-amtsgericht-weimar-nimmt-grundlagen-fuer-coro...

Jeder, der einen Corona-Bußgeldbescheid erhält, sollte in jedem Fall Einspruch einlegen. Das Weimarer Urteil bietet hervorragendes rechtsstaatliches Argumentationsmaterial.

Man muss sich vor Augen halten: Die Grundrechte Art. 1 - Art. 20 des Grundgesetzes sind unmittelbar geltendes Recht. Sie können nur in Notstandssituationen außer Kraft gesetzt werden, die im Grundgesetz beschrieben sind.
Die Ermächtigungen im extra geänderten Infektionsschutzgesetz sind verfassungswidrig

Wie der renommierte Staatsrechtler Prof. Murswiek schon im Frühjahr ausführte, ist die Corona-Krise kein Notstand im verfassungsrechtlichen Sinne – kein Angriff auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt (Verteidigungsfall), kein Putsch- oder Revolutionsversuch (innerer Notstand). Als einzige Notstandvorschrift, die hier Anwendung finden könnte, komme Art. 35 GG in Betracht, der bei Naturkatastrophen, wenn erforderlich, Amtshilfe auch durch die Bundeswehr erlaube. Aber zu Grundrechtseinschränkungen ermächtigt diese Vorschrift nicht.
Siehe dazu genauer hier:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2020/04/03/staatsrechtler-grundrechte-suspendieru...

Erfurter Staatsanwaltschaft will Rechtsbeschwerde gegen dieses Urteil einlegen

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Sonntag, 24.01.2021, 11:27 vor 1160 Tagen @ Falkenauge 2164 Views

Wie nach der Thüringen-Wahl, wo ein rechtmäßig gewählter Ministerpräsident kurz nach Wahl durch das Parlament gestürzt wurde, weil er nicht dem Demokratieverständnis unserer Musterdemokraten entsprach, soll auch jetzt das Urteil eines Amtsrichters rückgängig gemacht werden, weil es dem herrschenden Mainstream nicht in den Kram passt.

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/staatsanwaltschaft-will-kritisches-coro...

Die Staatsanwaltschaft Erfurt will Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegen.

Dieses Urteil eines Amtsrichters passt hinsichtlich der Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns eventuell nicht zum herrschenden Corona-Kult und könnte möglicherweise das Treiben der vorbildlichen Demokraten in unserem Land negativ beeinflussen.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass die Gewaltenteilung in unserem Land immer mehr erodiert und selbst die Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr unangreifbar erscheint.

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Rechtsbeschwerde

Falkenauge @, Sonntag, 24.01.2021, 11:53 vor 1160 Tagen @ Otto Lidenbrock 2172 Views

Hallo Otto,
die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ist ja legitim. Sie will wegen der Bedeutung der Sache eine höherinstanzliche Entscheidung.
Das ist noch kein Zeichen, dass die Gewaltenteilung erodiert.
Davon müsste man sprechen, wenn das Urteil vom Landgericht mit fadenscheinigen Begründungen aufgehoben würde.

Besorgniserregend ist, dass bisher noch kein Amts- oder Verwaltungsgericht so deutlich die Legislative und die Exekutive in die Schranken gewiesen hat, dass dieses Urteil bisher eine Ausnahmeerscheinung ist.
Ich bin gespannt, wie sich dieses Urteil auf die weitere Corona-Rechtsprechung auswirken wird.

Noch besorgniserregender ist der fehlende Ruck durch das Land

Dan the Man, Sonntag, 24.01.2021, 15:07 vor 1160 Tagen @ Falkenauge 1742 Views

Besorgniserregend ist, dass bisher noch kein Amts- oder Verwaltungsgericht so deutlich die Legislative und die Exekutive in die Schranken gewiesen hat, dass dieses Urteil bisher eine Ausnahmeerscheinung ist.
Ich bin gespannt, wie sich dieses Urteil auf die weitere Corona-Rechtsprechung auswirken wird.

Meine Suche ergab einen Bericht in der Bildzeitung und ein paar kleineren Regionalblättern. Besorgniserregend ist, dass das Urteil ansonsten weitgehend unbeachtet bleibt in den Medien, denn was wahrgenommen und gedacht wird, bestimmen allein die Medien.

Bei einer entsprechenden Verbreitung in den Massenmedien ohne Wertung müssten eigentlich zahlreiche Leute vom Sofa hochgerüttelt werden.

Aktuell, hier nochmal das Urteil im Wortlaut bzw. in Auszügen

Reffke @, Sonntag, 24.01.2021, 12:17 vor 1160 Tagen @ Otto Lidenbrock 2092 Views

Hallo!

Auszüge:
http://www.konstantin-kirsch.de/2021/01/amtsgericht-weimar-es-gab-keine-epidemische-lag...

Volltext!
Ein Text, den jeder gelesen haben sollte:

Siehe dort ==> Amtsgericht-Weimar-Urteil-vom-11.01.21.-523-Js-202518-20 [[top]]

MfG, Reffke

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Richter verliert seinen Posten

Socke ⌂ @, Sonntag, 24.01.2021, 20:20 vor 1160 Tagen @ Otto Lidenbrock 1985 Views

Dieses Urteil eines Amtsrichters passt hinsichtlich der Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns eventuell nicht zum
herrschenden Corona-Kult und könnte möglicherweise das Treiben der vorbildlichen Demokraten in unserem Land ..

Es dürfte doch wohl jedem klar sein, dass der betreffende Richter seinen Posten verliert, versetzt wird nach Nirgendwo ins Archiv und das Urteil von einer anderen Instanz kassiert wird.
Und je mehr Leute dieses Urteil aufgeschreckt hat, um so schneller wird genau das passieren.

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

Ergänzung: Weitere aktuelle Entwicklung

Socke ⌂ @, Montag, 25.01.2021, 20:27 vor 1159 Tagen @ Socke 851 Views

Wie hier ausführlich auf Broders Achse beschrieben wird es für die neu eingesetzten Richter zur Neubeurteilung des Falles nicht leicht, da der jetzige Richter alle Punkte seines Urteiles offenbar sehr akribisch nachvollziehbar belegt hat. Da sind wir doch mal gespannt, wie die Obrigkeit aus der Zwickmühle herausfindet:
https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet

--
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Update bei der Achse zum Thema Weimar-Urteil

Reffke @, Montag, 25.01.2021, 11:21 vor 1159 Tagen @ Falkenauge 1158 Views

Hallo,

Weimarer Corona-Urteil – Stufe 2 der Rakete gezündet
In der vergangenen Woche berichtete Achgut.com über einen „Vorbildlichen Akt richterlicher Souveränität“. Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar (noch nicht rechtskräftig) vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sind. Kernsatz des Urteiles: „Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“

Der Fall entwickelt sich wie eigentlich nicht anders zu erwarten weiter. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am vergangenen Freitag beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, am Freitag in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. Die Sache solle zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden.
...

Siehe weiter: https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet

MfG, Reffke

--
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==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

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