Onlinehandel im Mittelstand

Rain @, Dienstag, 05.01.2021, 17:25 vor 1197 Tagen 2681 Views

Ihr Lieben,


im Faden persönliche Erfahrungen mit Corona wurde kurz das Thema Onlinehandel im Mittelstand und für Kleinunternehmer angesprochen.

Das ist es wert, einen eigenen Faden zu eröffnen.

Der Platzhirsch ist, wie Ihr wißt, Amazon, die jetzt auch in Deutschland in der Fläche mit riesigen Lagerhallen expandieren. Die werden in der Regel aufs freie Land (Ackerland) gebaut, wichtig ist nur die Anbindung an die Autobahn, nicht die Erreichbarkeit durch die Arbeitnehmer.

Amazon stellt überwiegend Asylbewerber ein, gerne befristet, der Arbeitsdruck ist enormst.

Ob die Arbeitszeitvorschriften eingehalten werden, glaube ich nicht, es wird nur Mindestlohn gezahlt.

Amazon wurde 1994 gegründet, machte im 4. Quartal 2001 erstmal einen (kleinen) Gewinn.

https://renevanloock.com/amazons-entwicklung-1994-2020/#gref

In Deutschland wäre spätestens 1999 Schluß gewesen, das Finanzamt hätte die Tätigkeit mangels Gewinnen als Hobby eingestuft.

Schon seit mehr als 20 Jahren haben auch Händler in Deutschland versucht, auf Online Handel umzustellen. Das rechnet sich nur, wenn man hierdurch ein Ladengeschäft einspart, nur noch Lager und Büro braucht. Die Rücksendequoten sind erheblich, bis vor kurzem trug der Händler das Risiko der Sendung und der Rücksendung. Die Gerichte übertrugen selbst bei Verschulden der Kunden oder des Logistikers die Risiken (in allen Fällen, die ich bearbeitet habe) auf den Händler. Das ist weniger ein Problem bei unverderblichen Massenwaren, bei verderblichen Lebensmitteln, Pflanzen, Tieren (Fische) ist das ein großes Problem, weil die Ware ohne Mangel beim Kunden ankommt, dem gefällt es nicht, schickt es irgendwann zurück und der Fisch ist tot.

Die Gerichte gingen dann soweit, daß sie urteilten, daß die Kunden das Recht haben, die Ware nach dem Ausprobieren zurückzusenden, der Kaufpreis erstattet werden muß. Besonders lustig ist das, wenn auf Matratzen Probe gelegen wird. Natürlich, nachdem die Schutzfolie entfernt wurde.

Dann kamen die Verpflichtungen zur Veröffentlichungen von DSGVO und VerpackungsVO-Hinweisen auf der Homepage. Immer natürlich verbunden mit kostenpflichtigen Abmahnungen. Und aktuell die Verschärfungen bei der Rechnungslegung.

Daß der Mittelstand das nicht leisten kann, ist offensichtlich.

Die Merkelregierung fährt die Wirtschaft nicht erst seit Corona an die Wand.

Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Naja, schau Dir den Onlinehandel von Zalando, von OTTO, etc. an. Selbst Delivery Hero. (mT)

DT @, Dienstag, 05.01.2021, 17:43 vor 1197 Tagen @ Rain 2705 Views

bearbeitet von DT, Dienstag, 05.01.2021, 18:02

Die haben vor nicht allzu langer Zeit auch klein angefangen.

Wenn man allerdings nur auf den Doomsday wartet und auf seiner Kohle sitzt, ohne die Megatrends zu erkennen (und Delivery Hero ist einer der Gewinner des Lockdowns), dann kann das nix werden.

Schau Dir die Charts an, da liegt das Geld auf der Straße.

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Delivery Hero

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Zalando

PS: Und daß das Finanzamt Amazon ZUGEMACHT hätte ("dann wäre spätestens 1999 Schluß gewesen") ist Quatsch. Es hätte die Verluste steuerlich wegen Liebhaberei nicht anerkennen können, aber den Finanzprozeß hätte Amazon gut führen können, denn bei Amazon wurden ja Anstrengungen unternommen, die schlechte Ertragslage zu verbessern. Amazon ist ja kein reicher Kölner Geschäftsmann, der für seine Tochter einen Pferdestall in der Eifel hat und ihn als "Gewerbe" angemeldet hat. DAS ist Liebhaberei. Amazon ist ein Musterbeispiel von reinvestierten Gewinnen zum Wachstum, plus legale Steuervermeiderei dank solcher Drecksäcke wie dem JC Juncker mit Luxemburg und Irland (Apple dito).


Gewinnerzielungsabsicht

https://www.steuertipps.de/lexikon/g/gewinnerzielungsabsicht

Gewinnerzielungsabsicht ist ein wesentliches Kriterium bei einer gewerblichen Tätigkeit, freiberuflichen sowie einer selbstständigen Tätigkeit, land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit, sowie Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit.

Mangels Gewinnerzielungsabsicht kann eine Liebhaberei vorliegen. Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt.

(und nicht wenn vorübergehend, auch über mehrere Jahre, Verluste auftreten bei einem stark wachsenden Startup)

Bei einer vorübergehenden Erzielung von Verlusten liegt noch keine Liebhaberei vor, falls die Tätigkeit auf Dauer zu positiven Einkünften führen kann. Auch wenn die unternehmerische Tätigkeit nach längeren Anlaufverlusten schließlich eingestellt wird, liegt noch keine Liebhaberei vor.

Wurden jedoch keine Anstrengungen unternommen, die schlechte Ertragslage zu verbessern, kann dies ein Indiz für die mangelnde Gewinnerzielungsabsicht sein. Auch bei einer Erzielung von Einnahmen, die nicht über die Selbstkosten hinaus gehen, kann eine Liebhaberei angenommen werden.

Qualifiziert die Finanzverwaltung eine Tätigkeit als Liebhaberei, wird die Tätigkeit der privaten Lebensführung zugeordnet. Damit können erzielte Verluste steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Verluste, die bereits vor der Qualifizierung der unternehmerischen Tätigkeit in einen Liebhabereibetrieb erzielt wurden, können als nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden, falls eine Verrechnung der Verluste mit dem Aktivvermögen des Unternehmens mangels Masse nicht möglich war.


Von Schließen durch das Finanzamt steht da nichts. Was meinst Du, wie lange es bei Curevac, BioNTec etc. dauern würde, bis die Gewinne machen? Morphosys etc... Die Begründung von Dir lasse ich so nicht gelten.

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