Thema: Verfassungsbeschwerde? Juristische Fragen ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Donnerstag, 19.11.2020, 09:26 vor 1246 Tagen 3586 Views

... Habe mir gerade mal die Vorraussetzungen (Auszüge) angeschaut:
1. "Jedermann kann Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, durch die öffentliche
Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104 GG
enthaltenen Rechte verletzt zu sein (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG)." - ist gegeben
2. angreifbares Ziel: Artikel 8 Abs. 1
"Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."
Da scheint mir (bin kein Jurist) sicher, dass ich mich JEDERZEIT zu Hause mit anderen treffen kann (dann versammle ich mich eben mit der Nachbarschaft - aus politischen Gründen?) unter freiem Himmel können sie es per Gesetz einschränken, bei mir zu Hause ansonsten nicht?

"Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt."

"Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 28 Schutzmaßnahmen
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
(2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliches Zeugnis nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.
(3) Für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 entsprechend."

Hier sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wer legt fest, wer "Krankheitsverdächtiger" ist?? Wozu muss dann z. B . die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden?

Was müsste man tun, um eine kleine Verfassungsbeschwerdewelle auszulösen, haben wir ein paar Juristen hier, die da runterladbare Templates erstellen könnten?

MfG
igelei

Die üblichen letzten Sätze

PPQ ⌂ @, Pasewalk, Donnerstag, 19.11.2020, 11:17 vor 1246 Tagen @ igelei 3128 Views

Hallo Igelei,

das wird nichts. Schau dir das GG an, nahezu jedes Grundrecht ist dort mit den berühmten hinterm Rücken gekreuzten Fingern versehen und kann, sollte es erforderlich sein, verfassungsgemäß durch Gesetze eingeschränkt werden. Das steht dort immer schon so, nur fiel es eben nie auf.

Jetzt haben wir eine Situation, in der die Sonne nicht mehr scheint und nun ist die Aufregung groß darüber, dass all die feinen Grundrechte auf einmal so gar nicht unveräußerlich und personengebunden sind, wie es immer hieß. Sondern eher Gnadenrechte, die der Staat zubilligt oder eben, wenn er meint, das muss so, wegnimmt.

Ich finde eigentlich ganz gut, dass das mal so deutlich wird. Es ist doch viel besser, man macht sich da nicht irgendwelche Illusionen! Sondern sieht der Wahrheit ins Auge.

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Wir sprechen verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes. www.politplatschquatsch.com

Könnte der neue Paragraph doch helfen? Ähnlich wie in Portugal?

Ladygent @, Donnerstag, 19.11.2020, 11:26 vor 1246 Tagen @ igelei 2954 Views

Ich übernehme es so wie ich es gefunden habe, kann mir da auch kein juristisches Urteil drüber erlauben.
Sollte es stimmen, stimmt es mich hoffnungsvoll:

Zitat Ralf Ludwig, Kulmbach, 18.11.2020, ab Minute 10:01: „Der §28a, Absatz 2 Infektionsschutzgesetz, der neue Paragraph, der hilft uns eigentlich, weil der sagt nämlich, dass Maßnahmen nur zulässig sind, wenn es Infektionen gibt. Es gibt aber keine Infektionen in diesem Land. Es gibt nur Test-Positive! Das heißt, ich habe jetzt gerade gelesen, der Bundespräsident hat das Gesetz unterzeichnet und damit ist de Jura die Pandemie vorbei. Denn ab Morgen müssen die Gesundheitsämter zwingend nachweisen, dass es nicht nur Test-Positive gibt, sondern, dass Diejenigen, die einen positiven PCR-Test, auch ein sogenanntes anzuchtfähiges Agens haben, d. h. dass das, was da gefunden wurde anzuchtfähig und damit infektiös. Ist es das nämlich nicht, gibt es keine Infektion und wenn es keine Infektion gibt, darf es auch keine Maßnahmen geben. Und das ist ab Morgen erforderlich, weil es jetzt so im Gesetz steht. Und jeder Mitarbeiter im Gesundheitsamt kann sich darauf freuen, er macht sich nämlich strafbar, wenn er das jetzt nicht so tut ab Morgen. Und das heißt, wir werden ab Morgen auch darauf drängen ähnlich wie es in Portugal war. Das portugiesische Berufungsgericht hat die Quarantänemaßnahmen allesamt aufgehoben mit der Begründung: Wir haben nur einen PCR-Test und ein PCR-Test weist keine Infektion nach.

Mit genau der gleichen Begründung muss ab Morgen auch jedes Gericht in Deutschland argumentieren und wenn sie das nicht machen, dann ist das der Beweis dafür, dass es völlig richtig ist mit noch viel mehr Menschen auf die Straße zu gehen, denn dann geht es überhaupt nicht mehr, nicht mal mehr in ihren Köpfen um Gesundheit. Bisher konnten sie ja sagen: „Wir haben es nicht gewusst“. Durch dieses Gesetz kann kein Richter ab Morgen mehr sagen: Ich habe es nicht gewusst“. Ab Morgen kann auch kein Polizist mehr sagen: „Ich habe es nicht gewusst“ Weil jeder von den Polizisten, die hier stehen, kann einfach ins Infektionsschutzgesetz gucken. Da gibt man z. B. einfach in Google IFSG ein, das ist das Infektionsschutzgesetz und guckt nach §2 Ziffer 2. Da steht drin was eine Infektion ist. Und dann wird man wissen, dass es keine Infektion in diesem Land gibt. Es gibt keine Infektion! Und wenn es keine Infektion gibt, dann gibt es auch keine Maßnahmen. Das heißt, alle Maßnahmen, die ab Morgen (19.11.2020) getroffen werden, verstoßen gegen das Infektionsschutzgesetz! Das heißt, alle Maßnahmen ab Morgen sind rechtswidrig!" (Zitat Ende)

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In der Politik geschieht nichts zufällig! Wenn etwas geschieht, kann man sicher sein, dass es auch so geplant war!
>> F.D. Roosevelt <<

Wenn es nur so einfach wäre

Rain @, Donnerstag, 19.11.2020, 11:50 vor 1246 Tagen @ Ladygent 2900 Views

Ihr Lieben,

wenn es nur so einfach wäre, wie der Kollege Ludwig schreibt.

Für die Mehrzahl der Richter ist es logisch und wissenschaftlich erwiesen:

Wer positiv getestet ist, ist infiziert.


Die Bürger können nicht ohne weiteres Verfassungsbeschwerde einlegen, man muß vortragen, durch das Gesetz in seinen Grundrechten verletzt zu sein. Dafür muß aber zunächst der gesamte Instanzenweg durchschritten sein.

Das dauert in der Regel Jahre.

Es gibt allerdings die Möglichkeit der Normenkontrollklage.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte...

Antragsberechtigt ist unter anderem: Ein Viertel der Bundestagsabgeordneten.

Es müßten FDP, Linke und AfD zusammenwirken.

Oder eine Landesregierung. Hierzu müßte die AfD in einem Land an die Macht kommen. Und bleiben.

Und dann müßte das Verfassungsgericht dem Antrag stattgeben.

Mit dem Präsidenten des Gerichtes, der vorher für die CDU im Bundestag saß.

https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth

Vergesst es!


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Na jut, wenn die mich aber in Quarantäne schicken, könnte ich mir den Spass machen? oT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Donnerstag, 19.11.2020, 12:45 vor 1246 Tagen @ Rain 2381 Views

Zwei Juristen, Hans Georg Maaßen und Gebauer, nehmen das Gesetz auseinander

Vatapitta @, Donnerstag, 19.11.2020, 11:46 vor 1246 Tagen @ igelei 3084 Views

bearbeitet von Vatapitta, Donnerstag, 19.11.2020, 12:41

Moin moin,

auf Achgut.com gibt es einen Podcast mit Hans Georg Maaßen.

Er hat in einem früheren Gespräch das Verhältnis zu Merkel als Feindschaft bezeichnet.
Als ehemaliger Geheimdienstchef hat er tiefe Einblicke, die Merkel fürchtet.

In dem Gespräch setzt er mit feiner Klinge Stich- und Schnittverletzungen.
Das ist auf lange Sicht nicht gesund für Merkel.
Dass nur 31 Abgeordnete der CDU nicht mit ja gestimmt haben (Nein/Enthaltung/nicht abgestimmt),
hat mich erstaunt. Wo war da die Werteunion? Noch kriechen alle auf der Schleimspur.

Maaßen und Gebauer, beide Juristen, nehmen das Gesetz auseinander:

https://www.achgut.com/artikel/indubio_folge_77_Maassen_Infektionsschutzgesetz_verfassu...


Gruß Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Sehr informativer Podcast, habe ich downgeloadet. Dankeschön (oT)

Wayne Schlegel @, Donnerstag, 19.11.2020, 17:42 vor 1246 Tagen @ Vatapitta 2069 Views

(oT)

Der Lock Down Denkfehler von Merkel, könnte ein Ansatz für erfolgreiche Klagen sein. - Die Dunkelziffer macht macht das Ziel der Nachverfolgbarkeit obsolet.

Vatapitta @, Donnerstag, 19.11.2020, 11:53 vor 1246 Tagen @ igelei 2980 Views

bearbeitet von Vatapitta, Donnerstag, 19.11.2020, 12:42

Moin moin,

ebenfalls bei Achgut.com gibt es einen langen Artikel, der sich mit der falschen Begründung für die Maßnahmen beschäftigt.

Rechtfertigt werden alle Maßnahmen mit der Notwendigkeit die Infizierten nachzuverfolgen.
Dies sei nur bei einem Inzidezwert von 35/50 Infizieren pro 100.000 Einwohner pro Woche möglich.

SARS-CoV2 macht aber bei Leuten mit gutem Immunsystem, soweit sie sich überhaupt infizieren,
keine oder kaum Symptome. Daraus folgt, dass es eine hohe Dunkelziffer Infizierter gibt und damit
in keinem Fall eine Nachverfolgbarkeit gegeben ist.
(Dank Herrn Drosten haben wir symptomlos Infizierte - das nannte man früher immun.)

Allen staatlichen Maßnahmen, die das Ziel der Nachverfolgbarkeit haben, wie immer wieder von Merkel
und ihrem Kanzleramt behauptet, fehlt somit die Rechtsgrundlage.

Bei Achgut.com sehr ausführlich beschrieben.
https://www.achgut.com/artikel/der_lockdown_denkfehler_den_bisher_keiner_entdeckte​


Damit dürfte das Gesetz nicht die erwünschte scharfe Waffe zur Durchsetzung von Einschränkungen
unserer Freiheiten sein.


Gruß Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Leider betrachtet die Masse Deinen Beitrag nur mit dem Blick eines Bibliothekar's bei Überschreitung der Ausleihzeit

D-Marker @, Donnerstag, 19.11.2020, 13:02 vor 1246 Tagen @ Vatapitta 2513 Views

OwT

Mit 20 Mitschülern im Klassenzimmer ist okay, mit drei Klassenkameraden zu Hause üben – verboten? + Tragedauer der Masken und rechtliche Konsequenzen

Vatapitta @, Donnerstag, 19.11.2020, 12:06 vor 1246 Tagen @ igelei 2904 Views

bearbeitet von Vatapitta, Donnerstag, 19.11.2020, 12:39

Moin moin,

mit so einer verqueren Logik könnten Richter Probleme haben.

Diese Frau ist nicht nur machtgeil, sondern anscheinend auch paranoid.

Zur Lage der Kanzlerin bei Achgut.com

Welcher Richter, der Kinder hat, möchte selber in einer Diktatur oder in einer Idiokratie leben.
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Rechtsanwalt Ralf Ludwig über die Tragedauer der Masken.

[media]https://youtu.be/NKrlcel6FSA[/media]

Es geht um den Atemwiderstand: Da der teilweise höher ist als bei FFP2 Masken, muss jeder Arbeitgeber
und Schulleiter bei Maskenpflicht den Betroffenen eine ärztliche Untersuchung anbieten.
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung habe die Messergebnisse bestätigt.

Damit seien Arbeitgeber und Schulleiter in der Haftung, falls es durch die Maske zu gesundheitlichen
Problemen komme.

Mein Kommentar: Die Betreffenden haben jetzt die Wahl zwischen zwei Fehlern.
Ich halte deshalb die rechtliche Lage nicht für so eindeutig, wie dargestellt.
Die Politik ist anscheinend von der Komplexität der Probleme und der Rechtslage völlig überfordert.
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Compact TV - Diskussion zu den Ereignissen in Berlin, dem Spaziergang in Leibzig ab Minute 40:40

https://youtu.be/8boHlArq6j4

Das Highlight kommt ganz am Schluss, Minute 1:07:30


Gruß Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

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