Fällt auch der Barbestand von Fonds im Falle eines Falles unter die Bail-In Regelung?

Vatapitta @, Dienstag, 14.01.2020, 14:39 vor 1535 Tagen 2058 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.01.2020, 14:47

Moin moin,

hier lässt sich jemand über die Tücken der Bail-In Regelung aus.
Dann gäbe es bei einem Crash kein Entrinnen aus den überbewerteten Assets.
Fonds mit einer hohen Barquote könnten diese dann bis auf 100.000 € abschreiben.

https://www.youtube.com/watch?v=Ubbfd6okLL8&feature=youtu.be

Abhilfe könnte ein ausländischer Broker schaffen.


Danke
Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Die 100.000 € (wenn überhaupt) gelte nur für die Schlafschafe ...

Lenz-Hannover @, Dienstag, 14.01.2020, 16:04 vor 1535 Tagen @ Vatapitta 1990 Views

Nicht umsonst hat Siemens z.B. eine eigene Bank.

In Zypern zerlegte das viele Firmen, weil die keinen Lohn mehr zahlen konnten. Ich denke daher, dass man eher Geld "buchen/drucken" wird und die Menschen via Inflation gleichmäßig enteignet.

Insbesondere würde ich sonst in Frankreich kein Bankmitarbeiter mehr sein wollen, die Synchronschwimmerin wird das schon irgendwie hin biegen. Zur Not drängt man die Banken neue Aktien zu emittieren und die EZB kauft die dann fix. Zwar illegal, aber gesünder für die Banker.

Hat ja eigentlich damit nichts zu tun

helmut-1 @, Siebenbürgen, Dienstag, 14.01.2020, 19:14 vor 1535 Tagen @ Vatapitta 1273 Views

vielleicht am Rande.
Trotzdem interessiert mich, nachdem ich wieder mal in der Geschichte geblättert habe, wie das mit den Anlagen in Gold aussieht. Ich denke da an 1933 in den USA:

https://www.goldseiten.de/wissen/goldstandard/geschichte/goldverbot.php

Ich frage mich, wie das in der EU resp. bei der EZB gesetzlich geregelt ist. Kann ein EU-Staat, oder sogar die ganze EU, wenn die das für "notwendig" erachten, dasselbe machen? Resp. Gibts dann einen Unterschied zwischen Barren und offiziellem Zahlungsmittel (z.B. Krügerrand)?

Eigentlich gehts dem US-Silberdollar auch nicht anders. Der unterliegt ja auch dem Spekulationsrisiko resp. dem Damoklesschwert des Verbots. Wenn ich richtig informiert bin, ist der immer noch als offizielles Zahlungsmittel in den USA zugelassen.

Wie sehen das die Fachleute?

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