Jetzt wird es lustig > Barzahlung der GEZ (BVG sieht Bargeld-Annahmezwang für Rundfunkanstalten)

tradi @, Mittwoch, 01.01.2020, 18:14 vor 1571 Tagen 7187 Views

https://www.achgut.com/artikel/neujahresgruesse_an_den_beitragsservice


Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring, vertreten durch den „Achgut.com“-Kollegen Carlos A. Gebauer, und ein Münchner Anwalt sind diesen Weg gegangen. Haering hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht führt in einem Beschluß von März 2019 aus:

„Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.“

Und:

„Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar. BVerwG 6 C 6.18

Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das kann dauern.

Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt.

Schicken Sie, wenn auch Sie diesen Weg gehen wollen, die folgenden Zeilen per E-Mail an impressum@rundfunkbeitrag.de und stellen Sie ab sofort sämtliche Zahlungen ein:

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann.

Mit freundlichen Grüßen


Der Kläger Norbert Häring hat sein Verfahren hier umfassend dokumentiert. Man kann dort auch nachlesen, welche weiteren Schritte nach der Zahlungseinstellung erfolgen können. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Erst wenn man Post von der Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung ist dann Widerspruch einzulegen.

Per Saldo: Das Risiko für den Beitragszahler ist verschwindend gering, die Folgen für die Sender potenziell dramatisch. Die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen ist aktuell immens. Hier kann jetzt jedermann etwas mehr tun, als sich in den sozialen Medien zu empören. Handeln nämlich, mit minimalem eigenen Risiko

Wie schreibt Alexander Kissler: “Vielleicht aber auch war die ‚Umweltsau‘-Affäre rückblickend der Kipppunkt, an dem ARD und ZDF erst ihre Öffentlichkeit und dann ihr Recht auf diese abhanden kam.”

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Website.

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Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
(Thomas Jefferson)

Sehr gut! Vielen Dank!

Friedrich @, Mittwoch, 01.01.2020, 19:27 vor 1571 Tagen @ tradi 3382 Views

Ich kannte diese Klage bereits, dachte aber für mich: solange die nicht durch alle Instanzen gefochten wurde, brauchste da gar nicht mit aufspringen. Aber dem ist ja gar nicht so - man kann sehr wohl!
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Eine herrliche Neujahrsbotschaft

Falkenauge @, Mittwoch, 01.01.2020, 19:44 vor 1571 Tagen @ tradi 3476 Views

Vielen Dank!
Jetzt kommt es darauf an, dass so viele wie möglich Ihre Einzugsermächtigungen widerrufen und nur noch Barzahlung anbieten - und da auch immer etwas weniger zahlen oder mal aussetzen, um die Verwaltung heillos zu überlasten.

Was ich dabei nicht verstehe...

XERXES @, Mittwoch, 01.01.2020, 23:38 vor 1571 Tagen @ tradi 3252 Views

Natürlich kann die GEZ Barzahlung anbieten...Und zwar bei verschiedenen Banken, wo sie ein Konto hat. Auch gebührenfrei.
Hat meine Oma schon gemacht, bei der Post (hieß damals noch Postscheckkonto)!

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Es geht um die Rundfunkanstalt

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Donnerstag, 02.01.2020, 09:02 vor 1570 Tagen @ XERXES 2596 Views

Natürlich kann die GEZ Barzahlung anbieten...Und zwar bei verschiedenen
Banken, wo sie ein Konto hat. Auch gebührenfrei.
Hat meine Oma schon gemacht, bei der Post (hieß damals noch
Postscheckkonto)!

Es geht wohl nicht um die Barzahlung an sich, sondern darum, wer der Empfänger dieser Barzahlung ist, nämlich nicht die Rundfunkanstalt, der man den Beitrag schuldet, sondern der selbst nicht rechtsfähige "Beitragsservice". Deshalb soll man erst dann zahlen, wenn man Post vom eigentlichen Gläubiger bekommt, nämlich der zuständigen Rundfunkanstalt.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Danke für die Aufklärung... (oT)

XERXES @, Donnerstag, 02.01.2020, 10:50 vor 1570 Tagen @ Otto Lidenbrock 1661 Views

- kein Text -

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Bareinzahlung auf fremdes Konto kostenlos - wo gibt es das noch?

Newbigin @, Donnerstag, 02.01.2020, 10:46 vor 1570 Tagen @ XERXES 2242 Views

Natürlich kann die GEZ Barzahlung anbieten...Und zwar bei verschiedenen
Banken, wo sie ein Konto hat. Auch gebührenfrei.
Hat meine Oma schon gemacht, bei der Post (hieß damals noch
Postscheckkonto)!

Eine Bareinzahlung auf ein fremdes Konto - ich denke nicht, dass irgendeine Bank diesen Service heute noch kostenlos anbietet. Kennt jemand ein aktuelles Gegenbeispiel? Die Banken fürchten mittlerweile ja Geldguthaben und Bargeld noch viel mehr ja fast so sehr, wie der Teufel das Weihwasser... ;)

Gebühren zahlt Empfänger. Kann man regeln und die GEZ bekäme wohl Sonderkonditionen...;-) (oT)

XERXES @, Donnerstag, 02.01.2020, 10:49 vor 1570 Tagen @ Newbigin 1871 Views

- kein Text -

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Was soll das Theater? Bar in den Briefumschlag, und an den zuständigen Intendanten persönlich.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 02.01.2020, 12:28 vor 1570 Tagen @ Newbigin 2144 Views

Mit der freundlichen Bitte, den Beitrag doch unter der Nummer XYZ zu verbuchen.

Wenn man wirklich wollte, dann könnte man die in den Wahnsinn treiben. IMHO sind die Niederländer durch administrative Blockade die Rundfunkgebühren losgeworden ... aber die sehen so etwas auch locker von der sportlichen Seite. [[top]]

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

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