OT: Eine Bitte und Frage bzgl. Steuerklasse 6 bei Studenten

Olivia @, Samstag, 07.01.2017, 13:58 vor 2638 Tagen 2271 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 07.01.2017, 14:22

Meine Tochter arbeitet als Werkstudentin bei einer kleinen Personalvermittlungsagentur. Sie verdient pro Monat +/- 500 Euro. Bezahlt wird sie als Werkstudentin, jedoch ohne Vertrag. D.h. sie zahlt ihre Beiträge zur studentischen Krankenkasse selber, die Firma führt aber Beiträge zur Rentenversicherung und zur Pflegeversicherung ab.

Da die Aufträge im Herbst zurückgingen und die Firma sie weniger brauchte (damit auch die Bezahlung niedriger war, das Konzept jedoch trotzdem beibehalten wurde), nahm sie einen zweiten Aushilfsjob an (Promotion eines Handyherstellers). Dort hat sie sich auf Steuerklasse 6 "einstellen" lassen für jeweils 1-2 Tage Arbeit bei einigen wenigen Einsätzen. Nun bekommt sie ihre Abrechnung. Die steuerliche Seite ist okay. Das Geld bekommt sie vom Finanzamt zurück. Nun wurden ihr jedoch auch erhebliche Summen für die Krankenkasse und für die Pflegeversicherung abgezogen. Die Firma wusste, dass sie Werkstudentin ist. Ist das rechtens? Kann sie dieses Geld auch zurückbekommen oder hat sie umsonst gearbeitet? In diesem Falle kann sie das Arbeiten völlig sein lassen, weil die Kranken- und Pflegekasse alles wegfrisst.
Heute Morgen kam sie mit diesem Thema auf mich zu. Ich wusste bisher nichts davon.

Einen Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise.

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Hat sie sich von Rentenversicherung (im Vertrag) befreien lassen und

Centao @, Samstag, 07.01.2017, 14:35 vor 2638 Tagen @ Olivia 1978 Views

überstieg der 1 und 2. Arbeitsvertrag zusammen die 450€ Grenze für pauschale Minijobber?

Ist sie gesetzlich oder privat versichert?

Student sein ist heutzutage kompliziert geworden.., wir müssen bei unserern Studis auch immer auf alles achtgeben. Die Betriebsprüfungen finden hier immer kleinere Fehler..

Den zweiten Arbeitsvertrag sollte sie evtl. auf Honorarbasis umstellen, denn die Einnahmen sind wahrscheinlich nicht pauschal fest.

Viele Grüße,
CenTao

Freigrenzen für Studenten

mh-ing @, Samstag, 07.01.2017, 14:38 vor 2638 Tagen @ Olivia 2064 Views

Für Studenten gelten Freigrenzen, in denen die Beschäftigung frei von Sozialversicherung ist. Der Arbeitgeber hat daher die Beschäftigung entsprechend einzustufen. Dieses Feld ist aber nicht ganz so einfach für einen Arbeitgeber zu definieren, wenn Informationen unvollständig sind.
https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15532/Datei/122283/Beschaeftigung-Stude...
In diesem Link sind die Informationen gut dargestellt. In dem Beispiel sind z.B. Tätigkeiten bis 20h die Woche grundsätzlich frei von der Sozialversicherungspflicht.
Daher wäre wichtig, diese Stundenzahl für 2016 zu ermitteln und entsprechend dann eine Korrektur vornehmen zu lassen. Dann bekommt man alle Beiträge auch wieder zurück.

Danke für die Antworten - Wir werden Montag gleich telefonieren.

Olivia @, Sonntag, 08.01.2017, 13:30 vor 2637 Tagen @ Olivia 1557 Views

Den Link habe ich weitergegeben. Die Zusammenstellung muss sie noch machen.

Montag rufen wir die Krankenkasse und das Finanzamt an.

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