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<title>Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht - Flucht mit 59 aus PKV in GKV</title>
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<description>yet another little forum</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Flucht mit 59 aus PKV in GKV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>war ein Super-Ding. Ging aber nur, weil die GKV-Leute die Gesetze nicht richtig kannten und ich sie überrascht hatte. 2 Jahre später haben sie selbst gestanden, dass sie mich gar nicht hätten aufnehmen dürfen. War letztlich mehr wert, als ein Ten-Bagger an der Börse.<img src="images/smilies/top.gif" alt="[[top]]" /> <br />
2Stein</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 21:04:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>Zweistein</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Flucht aus der Krankenkasse mit § 6 Abs. 3a SGB 5 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mephistopheles,</p>
<p>es gibt eine Regelung für Über-55-Jährige: Wenn diese 5 Jahre lang vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht versichert waren, dann bleiben diese versicherungsfrei. Oder anders ausgedrückt, die Krankenkasse kann dann die Aufnahme in die Versicherung ablehnen. Erfahrungsgemäß versuchen diese Versicherte über 40 Lebensjahre nicht zu  versichern. Die Gründe liegen in den &quot;Kosten&quot;, die der Versicherte verursacht. </p>
<p>Zitat:</p>
<p><em>(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.</em></p>
<p>Quelle: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html">https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html</a></p>
<p>Wenn es einen gelingt, 5 Jahre lang vor 55+ Lebensjahre einer freiwilligen Versicherung nicht nachzugehen, dann ist man aus der gesetzlichen Versicherungspflicht draußen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511600</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 20:19:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yellow++</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke für die Info - das wusste ich noch nicht. (oT) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>oT</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511596</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 19:53:26 +0000</pubDate>
<dc:creator>Positiv</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wir reden leider aneinander vorbei (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich will nicht raus aus der KV, sondern nur vom Status freiwillig in den Status pflichtversichert.</p>
<p>Also freiberuflich streichen und durch angestellt ersetzen.</p>
<p>Die zu erwartenden Spekulationsgewinne stammen aus Privatvermögen, nicht aus Firmenvermögen.</p>
<p>Freiwillig gesetzlich: Bemessungsgrundlage sind alle Einnahmen. Ungünstig. 14% Zwangsabgaben.</p>
<p>Pflichtversichert: Maßgeblich ist nur der Lohn. Das will ich!</p>
<p>Fraglich ist nur, ob die Umstellung im laufenden Geschäftsjahr geht, oder nicht.</p>
<p>Habe gerade noch die Variante gefunden, dass man die Selbstständigkeit auch rückwirkend abmelden kann. Wenn länger als 1 Monat, dann unter Zahlung eines kleinen Bußgeldes. Vielleicht wäre das die klügste Variante für mich?!</p>
<p>Gruß,</p>
<p>Positiv</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511589</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 19:10:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>Positiv</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Und ich hab dir schon 2mal dargelegt, dass du damit nicht aus der KV rauskommst. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>ich habe doch nun schon 3x dargelegt, dass ich das Gewerbe aufgeben möchte und dann als Angestellter zu agieren gedenke.</p>
</blockquote><p><a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/selbststaendig/selbststaendige-wie-hoch-ist-krankenkassenbeitrag-bei-betriebsaufgabe">https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/selbststaendig/selbststaendige-wie-hoch-ist-kra...</a></p>
<p><a href="https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/selbstaendigkeit-aufgeben-so-funktioniert-die-betriebsaufgabe/">https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/selbstaendigkeit-aufgeben-so-funktioniert-die...</a></p>
<p>Ohne Flucht in einen der Staaten, die keine entlaufenen Sklaven ausliefern, wird es nicht gehen.</p>
<p>Am besten, du fragst <strong>Baldur der Ketzer</strong>, der hat es vorgemacht. Ohne eine andere Staatsbürgerschaft und Aufgabe der deutschen wirst du kaum rauskommen.</p>
<p>Gruß Me4phistopheles</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511586</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 18:33:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mephistopheles</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beitrag steigt doch höchstens bis an die Maximalgrenze (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Weiß jemand von Euch, ob folgendes es ein gangbarer Ausweg ist, um horrende Beiträge zu umgehen? ..</p>
</blockquote><p>
Ab der Bemessungsgrenze/Maximalbeitrag ist Schluss mit weiterem Anstieg des Beitrags. <br />
Also warum machst Du Dir Sorgen? Es spielt dann einfach keine Rolle mehr, ob Du 7 Riesen im Monat hast oder 35.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511584</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 18:26:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Socke</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Machen sie routinemäßig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Yellow!</p>
<blockquote><p>ich weiß nicht, inwiefern die Krankenkasse sich bei der Forderung eines Steuerbescheides sicher durchsetzen kann, wenn der Versicherte nicht mitspielt.</p>
</blockquote><p>Da macht es sich die KK ziemlich einfach, indem sie jährlich den Steuerbescheid anfordert (auch ohne Verdacht) und bei Nichteinreichung einfach ein geschätztes utopisches Maximaleinkommen ansetzt, um dann den höchstmöglich denkbaren Beitrag nachzufordern und einzutreiben...</p>
<p>Übliche Praxis, welche ziemlich motiviert zu kooperieren. Nur, um die Formulierung &quot;wirksame Erpressung&quot; zu vermeiden.<img src="images/smilies/zwinker.gif" alt="[[zwinker]]" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511583</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 18:21:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Positiv</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Lieber Mephistopheles (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>ich habe doch nun schon 3x dargelegt, dass ich das Gewerbe aufgeben möchte und dann als Angestellter zu agieren gedenke.</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Positiv</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511579</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 18:10:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Positiv</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassen können sich so verhalten, dass sie einen Steuerbescheid verlangen, wenn diese einen Verdacht haben. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Positiv,</p>
<p>ich weiß nicht, inwiefern die Krankenkasse sich bei der Forderung eines Steuerbescheides sicher durchsetzen kann, wenn der Versicherte nicht mitspielt.</p>
<p>Im Zusammenhang mit der Auswanderungsthematik gilt, dass Krankenkassen als versteckte Finanzbehörden und die GEZ/Beitragsservice als versteckte Meldebehörde auftreten. Dort befinden sich Fallstricke, die man bei einer Auswanderung umgehen muss. </p>
<p>Die Krankenkasse besitzt ein behördliches Vollstreckungsrecht, bei dem der Zoll beauftragt werden kann. Diese Institutionen sind keine echten Behörden mit richtigen Beamten. Im Zusammenhang mit GEZ/Beitragsservice taucht dann der schwammige Begriff der &quot;beliehenen Behörde &quot; auf.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511578</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 17:38:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yellow++</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doch gehen sie die KV etwas an. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Dann bin ich über den Arbeitgeber ganz normal pflichtversichert. Meine Finanzgeschäfte gehen die KV dann nichts mehr an.</p>
</blockquote><p>Doch. Und zwar dann, wenn du mehr als 450,- Euro monatliche Einkünfte daraus erzielst. Du bist nämlich nicht der erste superschlaue Selbständige, der sich zum Mindestsatz krankenversichert und sich nebenbei eine goldene Nase dazu verdienen möchte. <img src="images/smilies/zwinker.gif" alt="[[zwinker]]" /> </p>
<p>Gruß Mephistopheles</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511575</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 16:45:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mephistopheles</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Angestellt, nicht selbstständig. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gewerbe würde ich natürlich erstmal abmelden.</p>
<p>Ich würde mich für sagen wir mal 600 brutto als Berater, Putzfrau oder sonstwas anstellen lassen. 1h pro Woche. <img src="images/smilies/zwinker.gif" alt="[[zwinker]]" /> </p>
<p>Dann bin ich über den Arbeitgeber ganz normal pflichtversichert. Meine Finanzgeschäfte gehen die KV dann nichts mehr an.</p>
<p>Aber immer wieder zu Frage zurück: Wird das von der KV jährlich oder monatlich betrachtet?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511573</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 16:19:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Positiv</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Jain. Du bist nur dann auf der sicheren Seite, wenn dein Einkommen aus Gewerbe weniger beträgt als 450,- mtl. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Du bekommst einen Fragebogen, wo du nur ankreuzen musst, dass es weniger sind als 450,- mtl. Dann sind sie im Normalfall zufrieden. Bei den 450,- kannst du aber auch was abziehen, frag mich aber jetzt nicht was.</p>
<p><em><span style="font-size:large;">Ich bestätige, dass mein aktuelles regelmäßiges monatliches Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit weiterhin 450 Euro nicht übersteigt.</span></em></p>
<p><em><span style="font-size:large;">Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Vordruck nach bestem Wissen gemacht habe.</span></em></p>
<p>Holzauge, merkste was? Du darfst natürlich als Bürger grundsätzlich doof sein, ja, es wird geradezu vorausgesetzt. Wenn du nicht gerade ein Grüner bist in Hamburg und einen Ferrari fährst, wird man das dir im Normalfall abnehmen. Ansonsten liegt aber die Beweispflicht bei dieser Konstruktion bei der Krankenversicherung.</p>
<p>Gruß Mephistopheles</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511568</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 15:40:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mephistopheles</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zurück zur ursprünglichen Frage: (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich jetzt sofort zum Status pflichtversichert wechsle und danach verkaufe: </p>
<p>Bin ich dann auf der sicheren Seite oder nicht?</p>
<p>Gruß Positiv.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511566</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 15:19:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Positiv</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Bemessungsgrundlage heißt Gesamteinkommen und beinhaltet alle positiven Einnahmen ohne Verlustausgleich (oT) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>-</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511565</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 14:57:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yellow++</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Sonderfall freiwillig gesetzlich (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Erst ab 451,- Euro kannst du pflichtversichert werden. Vorher bist du freiwillig pflichtversichert, ist aber nicht allzu hoch, wenn keine Einkünfte vorliegen.</p>
</blockquote><p>Danke für die Korrektur.<br />
 </p>
<blockquote><p>Die KV wird sich an dem Steuerbescheid des Finanzamtes halten. </p>
</blockquote><p>Genau das ist der fragliche Punkt. </p>
<p>Auf dem Steuerbescheid stehen nur Einkommen, welche steuerpflichtig sind. </p>
<p>Außerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne stehen da nicht drauf.</p>
<p>Aber nun gibt es eben diese ungerechte Sonderregelung bei freiwillig gesetzlich Versicherten: Bemessungsgrundlage sind ausnahmslos ALLE Einkommen, auch die steuerfreien. Konkret werden Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden explizit genannt.</p>
<p>Das sieht die KV aber nur, wenn sie auf alle Konten schaut. Gibt es Erkenntnisse, wie konkret die KV da hinterher ist?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511561</link>
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<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 14:36:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Positiv</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Da musst du noch 51,- Euro drauflegen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Bei freiwillig gesetzlich Versticherten ist es ungünstigerweise so, dass alle Einkünfte - also auch Kapitalerträge - als Einkommen angesehen werden und folglich als Bemessungsgrundlage für den Versicherungsbeitrag herangezogen werden.</p>
<p>Weiß jemand von Euch, ob folgendes es ein gangbarer Ausweg ist, um horrende Beiträge zu umgehen:</p>
<p>Im laufenden Jahr Selbstständigkeit aufgeben.<br />
Im Anschluss 400€ Job oder Anstellung besorgen.<br />
Folglich pflichtversichert sein.</p>
</blockquote><p>Erst ab 451,- Euro kannst du pflichtversichert werden. Vorher bist du freiwillig pflichtversichert, ist aber nicht allzu hoch, wenn keine Einkünfte vorliegen.</p>
<p>Das Finanzamt fordert wegen der Auflösung deines Gewerbes eine Nachversteuerung. Die Gewinne, die wegen der Auflösung des Gewerbes anfallen müssen versteuert werden.</p>
<blockquote><p>Dann Kapitalerträge als Privatperson realisieren, welche die KV dann nichts mehr angehen.</p>
<p>Funktioniert das?<br />
Ist das legal?</p>
</blockquote><p>Die KV wird sich an dem Steuerbescheid des Finanzamtes halten. den bekommst du frühestens 2021. Dann folgt die Nachforderung.</p>
<blockquote><p>Danke und Gruß</p>
<p>Positiv.</p>
</blockquote><p>Gruß Mephistopheles</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511555</link>
<guid>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511555</guid>
<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 13:55:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mephistopheles</dc:creator>
</item>
<item>
<title>klar geht das. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Manchmal (!) nutzt es parallel die Krankenkasse zu wechseln. </p>
<p>&quot;Legal&quot; und &quot;nicht legal&quot; sind bürgerliche Kategorien, das sollte in der BRD neuen Typus nicht mehr zählen. Rot Front. <img src="images/smilies/top.gif" alt="[[top]]" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511530</link>
<guid>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511530</guid>
<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 12:04:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mitmacher</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenversicherungsfrage von freiwillig gesetzlich Versichertem</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bei freiwillig gesetzlich Versticherten ist es ungünstigerweise so, dass alle Einkünfte - also auch Kapitalerträge - als Einkommen angesehen werden und folglich als Bemessungsgrundlage für den Versicherungsbeitrag herangezogen werden.</p>
<p>Weiß jemand von Euch, ob folgendes es ein gangbarer Ausweg ist, um horrende Beiträge zu umgehen:</p>
<p>Im laufenden Jahr Selbstständigkeit aufgeben.<br />
Im Anschluss 400€ Job oder Anstellung besorgen.<br />
Folglich pflichtversichert sein.<br />
Dann Kapitalerträge als Privatperson realisieren, welche die KV dann nichts mehr angehen.</p>
<p>Funktioniert das?<br />
Ist das legal?</p>
<p>Danke und Gruß</p>
<p>Positiv.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511517</link>
<guid>https://dasgelbeforum.net/index.php?id=511517</guid>
<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 11:12:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>Positiv</dc:creator>
</item>
</channel>
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