@bergamr und @Olivia – bzgl. Betriebsaufspaltung und Pensionszusage, hier ein neuer Thread zur besseren Übersicht

zip, Freitag, 03.05.2024, 22:32 (vor 14 Tagen)2327 Views

Vorab: wir sind mit diesen Problemen offensichtlich nicht allein – es existiert jedoch hierzu kaum eine öffentlich zugängliche Quelle, die NICHT von cleveren Beratern und auf Honorare erpichte Juristen und Wirtschaftsprüfer (aka Steuerberater) besetzt ist und dem alleinigen Zweck zu dienen scheint, Neukunden zu generieren, denen man dann willfährig agierend eine Kostennote zukommen lassen kann.

Ich möchte einen weiteren Aspekt in die Diskussion einbringen: Was passiert eigentlich, wenn der Geschäftsführer (GF) einer GmbH nach Antritt seiner Versorgungsbezüge verstirbt? Und was passiert, wenn die GmbH nach wie vor Rückstellungen in der Bilanz ausweist, die der verstorbene GF nicht mehr in Anspruch nehmen kann (weil verstorben)?

Nun: Das Problem mit der Auflösung der Rückstellung liegt dann bei den Erben. Hierzu ein interessanter Artikel:
https://www.dolbera.de/pensionszusage-aufloesungsrisiko-im-todesfall/

Zitat: Beispiel:
Bei ei­ner ty­pi­schen Pensionszusage in­kl. Hinterbliebenenversorgung, die ei­ne mo­nat­li­che Rente von 3.600 EUR vorsieht, stei­gen die Rückstellungen bis zum 65. Lebensjahr auf 568.000 EUR an. Nach 15 Jahren, al­so im 80. Lebensjahr, be­trägt der Rückstellungswert im­mer noch 417.000 EUR. Im 25. Rentenjahr be­trägt die Rückstellung immer noch 271.000 EUR. Verstirbt die be­gün­stig­te Person mit 90 Jahren und gibt es kei­ne Witwe, die die Hinterbliebenenrente be­an­spru­chen könn­te, so muss in die­sem Jahr die ver­blei­ben­de Rückstellung ge­winner­hö­hend auf­ge­lö­st wer­den. Unterstellt man ei­nen Steuersatz von 30%, so ent­steht ei­ne zu­sätz­li­che Steuerlast von 81.300 EUR, die in der Regel so­fort be­gli­chen wer­den muss.

Das erscheint mir recht bitter. Ich denke aktuell über eine entsprechende Anpassung meines Testaments nach. Mir erschiene unter diesen Umständen plausibel, per Testament die GmbH nach meinem Tod einem gemeinnützigen Verein zu übereignen, der sich das gut leisten kann.

--
.zip


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung