Dann müsste man klagen ..

Mirko2, Montag, 15.04.2024, 22:01 (vor 15 Tagen) @ Albrecht1463 Views
bearbeitet von Mirko2, Montag, 15.04.2024, 22:17

Aber wer gibt das Geld aus? Der Streitwert wäre beachtlich und die Anwälte wollen Geld sehen!

Man müsste die Anbieter verklagen, wenn dann diese auf ein Erlass/Beschluss seitens der EU "blockieren" kann man nur dagegen vorgehen. Die Internetprovider halten sich sehr bedeckt, weil sie wissen, dass die Sache von der EU-ebne gegen das Grundgesetz verstößt. Sie reden sich raus, dass sie (Provider) nicht blockieren ... Deshalb erscheint: Webseite zurzeit nicht erreichbar.

Die Europäische Union hat Sanktionen gegen die russischen Staatssender RT und Sputnik verhängt. Ihre Inhalte dürfen in der EU von nun an nicht mehr verbreitet werden. In einer Pressemitteilung der EU-Kommission sagt Präsidentin Ursula von der Leyen: „Wir werden nicht zulassen, dass Kreml-Apologeten ihre giftigen Lügen zur Rechtfertigung von Putins Krieg verbreiten oder die Saat der Spaltung in unserer Union säen.“

Quelle: https://netzpolitik.org/2022/sanktionen-gegen-russland-eu-verbietet-verbreitung-von-rt-...

Auch das Informationsfreiheitsgesetz gilt in DE. Die EU schreibt aber den Menschen vor, was sie sehen und hören dürfen. Aber überall, wo VdL ihre Finger mit drin hat, verstößt sie immer gegen geltendes Recht!!

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