Akteneinsichtsrecht - gibt es auch eine "banale" Erklärung für die Behördenpraxis?

Wayne Schlegel, Mittwoch, 20.03.2024, 08:43 (vor 38 Tagen) @ Konstantin1493 Views

Vorab:
Es ist nicht FixiFoxis Art, konstruktiv-hilfsbereit zu sein. Wie die Beiträge zeigen, ein eher unangenehmer Kommunikationspartner. Nicht selten wie die Behörden, mit denen Du es zu tun hast. Devise: Bogen drum machen.

Akteneinsichtsrecht:
Da gibt es meines Wissens eine ständige Behördenpraxis durch Rechtsprechung gedeckt, die dem Bürger/Betroffenen/Maßnahmeadressat diese nur mittels Einschaltung eines Anwaltes und an ebendiesen zuerkennt. Dies ist unbefriedigend und passt nicht so recht zu einem Rechtsstaat. Ist subordinierend und gefühlt nicht selten als Rechtsberaubung.

Warum ist das so? Möglicherweise ganz banale Gründe - nämlich Kosten. Akteneinsicht ginge ja nur persönlich unter (stundenlanger) Aufsicht (Personalkosten) oder mit 1:1 gedoppelten Akten, die bei Rückerhalt u.U. auf Vollständigkeit/Nichtveränderung sorgfältig geprüft werden müssten (Sachkosten und Personalkosten).

Inwieweit die Behörde jeweils Aktenkopien unter Kostentragung durch den Anfordernden zulassen könnte und würde, scheint eine Ermessensentscheidung zu sein (bin da aber unsicher, könnte auch in den Rechtsgebieten unterschiedlich sein).

Insofern ist die geforderte Einbeziehung eines Anwaltes und Akteneinsichtsüberlassung an diesen mit berufsständischem Kodex risikominimal aus Behördensicht. Aus Betroffenensicht aber kostentreibend, rechtsstaatsvertrauensmindernd, entmündigend und evtl. auch als schickanös empfunden.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung