Sorry@Mirko2: Das RECHT auf Akteneinsicht wird NICHT beim Familiengericht erstritten

Konstantin ⌂, Waldhessen, Dienstag, 19.03.2024, 19:20 (vor 39 Tagen) @ Mirko21529 Views

Beim Familiengericht waren wir schon und die haben uns grünes Licht gegeben für unseren Umgang mit unserem Nachwuchs.

Wir erstreiten beim Verwaltungsgericht das Recht auf Akteneinsicht.
Dafür ist das Familiengericht nicht zuständig!

Wir haben schon längst Ruhe vom Jugendamt und vom Familiengericht, die aber nicht von uns!
Wir wollen, daß die Amtsträger sich an die Gesetze halten und das haben sie bei uns nicht getan.

Und hunderte, eher tausende Familien leiden aller Wahrscheinlichkeit nach laufend unter der Willkür der Jugendämter, die noch nicht mal bereit oder fähig sind für korrekte Aktenführung und Akteneinsicht. Da gibt es Fälle, bei denen Kinder den Eltern weggenommen wurden und sicher gibt es auch Suizide wegen gesetzlosen Wahnsinn.

Wir haben nichts (mehr) vom Jugendamt zu befürchten.

Die jedoch von uns.

Denn wir wollen, daß die Amtsträger sich an die Gesetze halten, und das haben sie nicht und wollen es anscheinend nicht. Aber genau dafür gibt es den Rechtsstaat und im konkreten Fall das Verwaltungsgericht um das Jugendamt, bzw. das Landratsamt, bzw. den haftenden Landrat zum gesetzeskonformen Verhalten zu bewegen.

Wir machen diese Klage bei weitem nicht nur für uns, sondern für alle von Jugendamtswillkür (und darüber hinaus) Betroffenen.

Deshalb sammeln wir auch Spenden. Weil unser Einsatz für die breite Masse ist, darf diese sich auch an den Aufwendungen beteiligen! Wir sammeln doch kein Geld, weil wir ein Problem nur mit uns haben.

Viele Grüße
Konstantin

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Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung


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