Ist er überhaupt Reichsbürger? Und was ist mit Personen, die KEINE Reichsbürger sind oder für sich die Reichsbürgerschaft ablehnen?
Hallo Fox-news, das sagst du so leicht. Mich animierte das aber dazu, der Sache mal auf den Grund zu gehen.
Eine Googleanfrage nach einem Basiskonto führt erst einmal zur Bafin.
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html
Die Bafin erklärt, dass jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der europäischen Union aufhält, einen Anspruch auf ein Basiskonto hat.
Das ist schon mal eine Einschränkung, weil Nichtverbraucher, also Subsistenzler davon ausgeschlossen sind, aber das wollte ich nur nebenbei angemerkt haben.
Als Österreicher hält sich Sellner auf jeden Fall rechtmäßig in der europäischen Union auf.
Wie kommt man nun zu einem Verbraucherkonto?
Die Bafin erkärt im weiteren Text, man müsse einen Antrag stellen bei einer Bank und dazu sei die Identifikätsfeststellung durch einen Ausweis oder ein ausweisähnliches Dokument erforderlich.
Ausweis? Wie kommt man nun zu einem Ausweis?
Auch hier hilft Google weiter und Wikipedia klärt auf:
Ausweispflicht
Die Ausweispflicht wurde in Deutschland von den Nationalsozialisten im Jahre 1938 zunächst für Juden und wehrfähige Männer als Kennkartenzwang eingeführt und am 10. September 1939, kurz nach Kriegsbeginn, auf alle über 15 Jahre alten deutschen Staatsbürger ausgeweitet.[5]
Aha. Die Ausweispflicht gilt also nur für Reichsbürger und ist eine von vielen Gesetzen des Deutschen Reiches, welche von der Bundesrepublik übernommen wurden.
Daraus ergibt sich nun die interessante Frage: Was geschieht mit einem der zwar Deutscher ist , jedoch die Gesetze der Nationalsozialisten ablehnt und für sich in Anspruch nimmt, KEIN Reichsbürger sein zu wollen und sich aus diesem Grund nicht an die Ausweispflicht hält?
Gruß Mephistopheles