Da täuschest Du Dich, erstens, zweitens, drittens ...

Literaturhinweis, Freitag, 21.04.2017, 15:03 (vor 2771 Tagen) @ XERXES14519 Views

Ein solcher hätte nie und nimmer die Termingeschäftsfähigkeit erhalten ...

ERSTENS muß er nicht auf eigenen Namen gehandelt haben, evtl. war es seine Freundin/Mutter/guter Freund.

ZWEITENS ist es nicht so, daß man eine Termingeschäftsfähigkeit mühsam und langjährig "ersitzen" muß - die bekommt man, wenn man die Formulare gescheit ausfüllt, sofort. Dort muß man bei Wechsel der Bank ja auch nur versichern, daß man schon zehn Jahre mit den höchsten Risikoklassen arbeitet. Sonst könnte niemand, der seinen Broker wechselt oder aus dem Ausland einwandert, jemals vor Ablauf von z.B. drei Jahren Wartefrist handeln!

DRITTENS - woher weißt Du, daß er die nicht schon lange vorher hatte?

Es ist nicht sinnvoll, wiewohl das im Gelben fast zwei Jahrzehnte Tradition hat, die Lücken, die man meint in Polizei- oder Medienberichten zu finden, mit allein seinen eigenen Annahmen zu füllen.

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