Den Fall hatten wir doch schon mal - Madegassin, deutsches Kind, nur damals wegen Frankreich [Nachtrag]
Meine jetzige Ehegattin stammt aus Madagaskar und ist nach der Geburt unseres Sohnes vor etwa 2 Jahren nach Madagaskar zurückgekehrt.
Vgl. Von Madagaskar nach Frankreich einwandern mit Kind, das in Deutschland geboren wurde
Ich nehme an, das hat also nicht geklappt, sonst
"Durch den Wegzug Ihrer Ehefrau in das Nicht-Europäische Ausland (Madagaskar) ist die Voraussetzung für die Steuerklasse 3 nicht mehr gegeben."
wäre das evtl. anders ausgegangen.
So präzise, wie Du das alles zu schildern vermagst, hättest Du selbst Steuerberater werden sollen (ernst gemeint).
Beruflich arbeite ich sozialen Bereich, in Familien mit ständig wechselnden Einsatzstellen.
Allerdings, nichts gegen Steuerberater, wärest Du dann u.U. nicht mehr der Mensch, als der Du Dich hier schilderst:
Aus erster Ehe habe ich ein 10-jähriges Kind, das ich über alles liebe und in allen Dingen fördere.
Mit meiner geschiedenen Frau, die mit unserem Kind über 110 Kilometer von mir entfernt wohnt, habe ich einen relativ guten Kontakt.
Ich überweise freiwillig monatlich 100.- Euro Ehegattenunterhalt nach Madagaskar, weil Sie mittellos ist.
Dennoch, angesichts des Umfangs und der vielen Einzelfragen, gebe ich grds. zu bedenken, was ich hier zur Rechtsberatung schrieb.
Ansonsten ist der "Konz" eine Fundgrube und selbst wenn man noch zusätzlich einen Steuerberater braucht, eine gute gedankliche Vorbereitung.
Mal seh'n, was sonst noch so kommt, aber für eine -schon allein rechtlich problematische- Fernberatung sehe ich wenig konkrete Chancen.
Nachtrag: Übrigens muß man in solchen Fällen den steuerlichen Tatbestand der außergewöhnlichen Belastungen prüfen:
"Private Ausgaben sind größtenteils für die Steuererklärung irrelevant. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn es sich um eine außergewöhnliche Belastung handelt."
--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften