Das sind alles hypothetische Herleitungen - funktionieren wird das m.E. nicht

Literaturhinweis, Donnerstag, 09.03.2017, 21:57 (vor 2815 Tagen) @ Mephistopheles4681 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 09.03.2017, 22:28

...die Krankenversicherung nur für eine begrenzte Zeit von 2 bis 5 Jahren, evtl. für einen Partner/in.

Die Regel bei solchen Selbsbehalten ist (etwas fiktives Beispiel, aber sonst versteht's ja keiner):

a) Nehmen wir an, jemand ist 40 Jahre alt und wählt einen VOLL-Tarif, keinerlei Selbstbehalt. Dieser kostet meinetwegen 500 Euro monatlich (Beitragsrückgewähr bei Nicht-inanspruchnahme u.a. lassen wir bei allen Tarifen weg, das verwirrt nur und verstellt den Blick auf die Kalkulationsgrundlagen). Jahresprämie 12*500 = 6.000 Euro.

b) Nun nehmen wir einen Tarif mit 'höchstmöglichem' Selbstbehalt, meinetwegen 10.000 Euro/Jahr. Der kostet dann meinetwegen nur noch 300 Euro/Monat für den o.g. Vierzigjährigen. Jahresprämie 12*300 = 3.600 Euro.

[Anm.: Allzuviel billiger wird's auch bei 100.000 oder einer Million Euro Selbstbehalt nicht mehr - denn der Versicherer hat Verwaltungskosten, Bürokratiekosten (Aufsichtsbehörde u.v.a.), Gesundheitseinwertung, Provisionsanteil u.v.a., Risikorückstellung und bei einem angeblich 'maßgeschneiderten' Tarif (wer's glaubt, wird selig) auch noch aktuarischen Sonderaufwand).]

In beiden Fällen soll der Tarif nur 2 Jahre oder 5 Jahre genutzt werden, danach will man entweder wechseln oder stellt sich vor, gänzlich versicherungsfrei zu werden oder nimmt sich mit vorrückendem Lebensalter vor, sich aus der Selbständigkeit als erfahrener Berater in ein Angestelltenverhältnis zu begeben, wo ohnehin Dienstwagen und 'Health Plan' mit enthalten sind.

Realistisches Szenario:

In den zwei oder fünf Jahren fallen für Vorsorgeuntersuchungen, einen Skiunfall mit Beinbruch und für meinetwegen eine Blutvergiftung umgerechnet auf's Jahr 2.400 Euro Behandlungskosten an.

a) Kosten Tarif a: im Jahr 6.000 Euro.

b) Kosten Tarif b: im Jahr 6.000 Euro.

Schön, nicht?

Natürlich, natürlich, im Einzelfall ist das alles viel besser und man braucht gar keine Versicherung, niemals nicht.

Darüber kann man nicht gut rechten, mag sein, es ging mir nur um's Prinzip.

Ich sage immer: wer sich 30.000 Euro Selbstbehalt leistet, kann sich auch einen Volltarif leisten. Denn billiger kriegt er den nie mehr, entweder wird er bei anhaltender Gesundheit 'nur' teurer, oder er ist gar nicht mehr gescheit (privat) versicherbar (das scheint manchen nicht zu jucken, der vergißt aber, daß solche 'high net worth individuals' dorthin zu reisen und dort zu arbeiten pflegen, wo die öffentlich-rechtliche deutsche Versicherung nicht zahlt!).

Dann kann ihm die zukünftige langfristige Entwicklung des Tarifs mit einer relativ geringen Anzahl von Einzahlern in diesen weitgehend gleichgültig sein.

Es gibt keinen solchen Tarif mit sowenig Einzahlern. Das ist eine contradictio in adjecto. Das kann man vielleicht bei Lloyds in London als Individualpolice konstruieren lassen - aber ich bezweifle, daß die underwriter dort Zeit und Muße haben, sich mit solchem Pipifax abzugeben!

Es gibt ja auch keine Individualanfertigung von Mercedes - auch wenn es hunderttausend 'Modellvarianten' gibt, sind sie dennoch auf dreißig zurückzuführen.

Einbürgerung geplant

Normalerweise zahlen nur die allerwenigsten (deutschen) Krankenversicherer bei dauerhafter Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, meist nur ein Jahr. Die, die es anders handhaben, sind, hach ist das schön, die teuren ...

Umgekehrt ist es auch nicht wesentlich anders, und Expat-Versicherungen sind ihrerseits ein Sachgebiet, da braucht man echte Expertise. Und komme mir bitte keiner mit Reiskrankenversicherern - die 7 Euro im Jahr sind dafür da, daß sie NIE zahlen müssen, weil ein anderer Versicherer die Hauptlast nach Rückkehr rückerstattet!

Ist die Einbürgerung erst einmal erfolgt, dann ist ein weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht mehr erforderlich.

Das ist mir jetzt zu hypothetisch und es ist nicht Aufgabe der erfahreneren Forumsautoren und -berater, sich Gedanken zu machen, wenn einer zu mundfaul ist, um gescheit zu fragen.

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