Noch ein paar Infos zum Dodd-Frank Act ..

nereus, Montag, 06.02.2017, 17:01 (vor 2875 Tagen)5201 Views

.. welche man in unsere Presse nicht findet.

Das horizontale Gewerbe – auch Medien-Bordell genannt – überschlägt sich mal wieder, weil der maskierte Feind des Establishments seine Wähler im Nachhinein betrügt und das gebändigte Banken-Kartell wieder aus dem Verließ entlässt.
Dazu äußern sich sogenannte Experten und faseln von Dingen, von denen sie entweder wenig Ahnung haben oder sie lügen. Vermutlich trifft beides zu.
Daher halte ich es für erforderlich das große Kunstwerk, welches den Raffgierigen die Zähne zog - oder besser, ziehen sollte - einmal kurz vorzustellen.

Die „Bürgerrechtsbewegung Solidarität“ – kurz Büso - dürfte nun eine ganz Unverdächtige sein, denn die konnte mit der Wallstreet und den Oligarchen noch nie.
Wie kommt nun eine solche Gruppe dazu dieses Gesetz heftig zu attackieren?
Müßte sie denn nicht froh sein, daß man den Gierigen endlich das Handwerk legt?
Da der Text aus 2013 stammt, kann man auch Wahlkampfhilfe für DT außen vor lassen.

Wie EIR von Mitarbeitern des Kongresses erfuhr, ist die wichtigste Bestimmung des Gesetzes im Kongreß kaum bekannt - nämlich Titel II des Gesetzes zur Einrichtung einer Behörde für geordnete Liquidation (Orderly Liquidation Authority, OLA), womit die Bundeseinlagenversicherung FDIC ermächtigt wird, einen „Bail-in“ durchzuführen, also eine Bankenrettung durch Zugriff auf Kundengelder nach dem Zypern-Modell.
In der Präambel des Dodd-Frank-Gesetzes wird behauptet, es solle verhindern, daß der amerikanische Steuerzahler durch sog. „Bail-Out“ weiter für Bankenrettungen aufkommen muß. Aber stattdessen kommt nun der „Bail-in“, die Enteignung der Bankkunden - ein wesentliches Element der Methode für „grenzübergreifende Bankenabwicklungen“, auf die man sich international geeinigt hat.

Einfach ausgedrückt, ist der Bail-in das Gegenteil dessen, was die Vereinigten Staaten unter Präsident Roosevelt mit dem Glass-Steagall-Gesetz und allgemein dem Bankengesetz von 1933 taten: Heute werden die Banken gerettet und nicht die Einleger.

Quelle: http://www.bueso.de/node/6503

.. Es ist ausdrücklich kein gewöhnliches Konkursverfahren. Konten und andere Guthaben werden unter Aufsicht der Abwicklungsbehörde beschlagnahmt und/oder zwangsweise in Aktien umgetauscht. Damit wird verhindert, daß die Bank Bankrott macht. Der Wert von Wertpapieren wird nicht durch Verkauf auf dem offenen Markt abgeschrieben. All dies dient dazu, den Fortgang des Geschäftsbetriebs des Geldinstituts und die Stabilität des Finanzsystems zu sichern.
Unser Bericht liefert die Fakten, hauptsächlich anhand der Gesetzes- und Chartatexte sowie der Erklärungen der Aufseher dieser Bail-in-Abwicklungen, um deutlich zu machen,
daß hier ein internationales Syndikat einen Angriff auf die Vereinigten Staaten unternimmt, indem durch Gesetze und Verträge Regelungen in Kraft gesetzt werden, die den Interessen der USA und dem Geist der amerikanischen Verfassung zuwiderlaufen.

Sollte Dodd-Frank nicht die Steuerzahler und Sparer schützen?

In der verabschiedeten Form umfaßte Dodd-Frank 848 Seiten mit 383.000 Wörtern. Nach Angaben des Finanzrechtsunternehmens Davis Polk kamen bis Juli 2012 weitere 8843 Seiten mit Vorschriften hinzu, doch das waren nur 30% der Vorschriften, die insgesamt formuliert werden sollen. Der endgültige Umfang des Gesetzes wird Schätzungen zufolge rund 30.000 Seiten betragen. Außerdem gaben die sechs größten Banken der USA 2010 etwa 29,4 Mio.$ für Lobbyarbeit im Kongreß aus und schickten 3000 Lobbyisten zum Kongreß - umgerechnet fünf Lobbyisten auf jeden Abgeordneten. Damit ist das Dodd-Frank-Gesetz für Wallstreet-Reform und Verbraucherschutz heute das längste Gesetz, das jemals von einer amerikanischen Regierung beschlossen wurde.
Manche Beobachter behaupten, die Länge des Gesetzes habe vor allem dazu gedient, die Kongreßabgeordneten einzuschüchtern. In öffentlichen Kommentaren hieß es, nur wenige Abgeordnete hätten das Gesetz überhaupt gelesen, und die meisten seien unter Druck gesetzt worden, allein aus Loyalität zur Partei dafür zu stimmen, als Präsident Barack Obama während seiner ersten Amtszeit die Partei mit allen verfügbaren Mitteln auf Linie hielt.

5 Lobbyisten pro Abgeordneter!
Da liegt es auf der Hand, daß es sich bei Dodd-Frank um einen ganz fürchterlichen Angriff auf das Establishment handeln muß. Die haben sich das Seil um den Hals gelegt und stehen zum Sprung bereit. [[lach]]

Inzwischen ist mehr über die Folgen von Dodd-Frank durchgesickert - aber erst, nachdem es beschlossen wurde.
..
Zwar ist diese gängige Korruption im Kongreß so alt wie diese Institution selbst. Was jedoch mit den neuen Befugnissen unter Titel II des Dodd-Frank-Gesetzes erlaubt wird und nun jederzeit umgesetzt werden kann, das ist noch einmal eine andere Ebene.
Am 10. Dezember 2012 einigten sich die Bank von England und die US-Einlagenversicherung FDIC auf ein Strategiepapier mit dem Titel Abwicklung weltweit tätiger, systemrelevanter Finanzinstitute ..

Und was wurde da u.a. vereinbart?

Vor der Abwicklung hat das betreffende Geldinstitut das Recht, vor dem Washingtoner Bezirksgericht Widerspruch einzulegen, wenn es die Entscheidung für eine Abwicklung für falsch oder willkürlich hält. Aber die Entscheidung des Gerichts erfolgt „auf strikt vertraulicher Basis und ohne vorherige öffentliche Bekanntgabe“. So wird verhindert, daß ungesicherte Anleger oder andere Betroffene von der bevorstehenden Abwicklung erfahren. Das Gesetz belegt sogar ein verfrühtes oder „unverantwortliches“ Bekanntgeben eines Abwicklungsverfahrens mit bis zu 250.000 $ Geldstrafe und bis zu fünf Jahren Haft (Titel II, Abschnitt 202, 1 A).
Außerdem hat ein Gläubiger, der der Abwicklung widerspricht, nur begrenzt Zeit für Widerspruch.

Wenn z.B. die Regierung eines Bundesstaats, die mit dem Pensionsfonds für die öffentlichen Bediensteten Geld in dem notleidenden Institut angelegt hat, sich mit diesem Geld nicht an der „Bail-in“-Rettung des Instituts beteiligen und deshalb gegen die Abwicklung oder deren Bedingungen Widerspruch einlegen möchte, hat sie ganze 24 Stunden Zeit, sich an ein Gericht zu wenden.

Na, klingelt es jetzt langsam bei einigen Experten!

Dem Papier zufolge zahlen diejenigen Gläubiger, die die Verluste tragen müssen, die Kosten der Abwicklung, die Verwaltungskosten der Abwicklung übernimmt ein Abwicklungsfonds (Orderly Liquidation Fund). Weiter wird vorgeschlagen, daß die Gläubiger, deren Forderungen nicht liquidiert werden, zu Aktionären gemacht werden - aus den Forderungen werden Aktien, die den Wert des abgewickelten Instituts erhöhen sollen. Das sonst übliche Verfahren bei Konkursen, die Forderungen der Gläubiger nach Priorität zu bedienen, findet nicht statt. Das Unternehmen wird nicht geschlossen, sondern arbeitet weiter und wird mit dem Geld der Gläubiger gerettet.

Ah, man bekommt Aktien eines Zombies! Da hüpft das Herz doch gleich in die Höh!
In Zypern – wo man ein Exempel statuierte – gab es daher auch eine Party nach der anderen.

Wie es in einem Bericht des IWF vom 24.4.2012 heißt, ist der Umtausch von Bankschulden in Aktien ein Kernelement der im Dodd-Frank-Gesetz vorgesehenen Bail-in-Bankenrettung. „Der Beitrag des neuen Kapitals wird aus dem Schuldenumtausch und/oder der Ausgabe neuer Aktien kommen, bei einer Aufhebung oder beträchtlichen Verwässerung der Aktien aus der Zeit vor dem Bail-in... Es könnten einige Maßnahmen notwendig sein, um das Risiko einer, Todesspirale’ des Aktienkurses zu reduzieren.“ Damit wird in der Sprache von Dodd-Frank „sichergestellt, daß ungesicherte Gläubiger die Verluste tragen“.

Ungesicherte? Gibt es denn auch gesicherte Gläubiger?

Das ist kein einfacher Schuldenschnitt für Anleiheninhaber, Gläubiger und andere, sondern eine Garantie, daß diejenigen, die Geld in dem Institut anlegt haben, Einleger mit Guthaben, dafür geradestehen müssen, daß das Institut weiterarbeiten kann. Einleger sowie Gläubiger sind mit ihrem Geld dafür verantwortlich, daß die Bank geöffnet bleibt und ihre Geschäfte weiterbetreibt, anstatt sie in einem Konkursverfahren zu schließen, wie man es mit Banken täte, die kein G-SIFI, also nicht systemrelevant sind.
Auf diese Weise werden der Geschäfts- und der Investmentbankbereich in gleichem Maße für die Bankenrettung herangezogen.

[[kotz]]

Wie in Punkt 7.3 dargelegt ist, ist es vollkommen denkbar, daß eine Abwicklung einer Bankholding in einem anderen Land in Gang gesetzt wird, was Schritte zur Abwicklung mit einem Bail-in erforderlich macht, die das Gastland dieser Bank beschließen muß.
Im Fall der Vereinigten Staaten etwa könnte eine solche Abwicklung z.B. einer großen britischen Bank, wie HSBC oder Barclays, oder einer europäischen Bank wie der Deutschen Bank, der UBS etc. ausgelöst werden, und die Vereinigten Staaten wären dann aufgrund des FSB-Abkommens verpflichtet, sich an dieser Abwicklung zu beteiligen.

Wie gesagt, es geht um die Erhaltung der Bank!
Nein, das ist falsch. Es geht nur um die ganz großen Banken – die systemrelevanten fetten Katzen, die eigentlich zerschlagen werden müßten.

Am auffälligsten bei dem Vergleich ist, wer bei der Abwicklung Vorrang erhält und auf welcher Grundlage dies entschieden wird.
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Das derzeitige Finanzsystem und ganz besonders die G-SIFIs sind stark kreditfinanziert, massiv unterkapitalisiert, und sie stützen sich auf bestimmte Klassen von Finanzwerten in Form von Wertpapiergeschäften, besicherten Schuldverschreibungen, Derivaten und anderen Kreditinstrumenten, um den Anschein der Solvenz aufrecht zu erhalten.
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Hinzu kommt, daß Parteien, die verbriefte Derivate halten, nach dem US-Konkursreformgesetz von 2005 im Fall einer Pleite Vorrang haben. Das ist von größter Bedeutung für die G-SIFIs, da diese Institute den größten Teil der Derivate weltweit halten.

Ein Schelm der Böses dabei denkt.

Nach vielzitierten Schätzungen belief sich der Nennwert der weltweiten Derivate 2010 auf rund 1,2 Billiarden Dollar - etwa das 20fache des kombinierten BIP der Weltwirtschaft. Aufgrund der Undurchsichtigkeit der Derivatmärkte ist es praktisch unmöglich, genaue Zahlen zu erhalten. Aber die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) schätzte den globalen außerbörslichen (OTC-) Handel mit Derivaten - der Derivate, die in irgendeiner Weise erfaßt sind - auf 632 Billionen Dollar im Dezember 2012.

Wenn es der Fall ist, wie es das Institut für Rechtsinformationen andeutet, daß die Auszahlungen an die Gläubiger dem entsprechen sollen, was sie bei einer Liquidation in einem normalen Insolvenzverfahren erhalten würden, dann würden trotz der im Dodd-Frank-Gesetz angegebenen Zahlungsprioritäten die Gläubiger mit verbrieften Derivaten als erste ihr Geld zurückerhalten, und als nächstes die Gläubiger mit solchen Papieren, deren Wertabsturz einen ungeordneten, kettenreaktionsartigen Systemkollaps auslösen würde.

Also, die ganz Großen – welche die Brände überhaupt erst legten – haben nach wie vor Feuerwerkskörper, Propangasflaschen oder auch Mini-Nukes in ihrem ungesicherten Lager. Und wenn dort etwas hochgehen sollte, dann ..
Ich denke, das genügt.

Die Konsequenzen der Durchsetzung der Vorschriften des Dodd-Frank-Gesetzes oder der oben dargelegten Vereinbarungen nach der Charta des Finanzstabilitätsrates laufen auf einen schweren Verstoß gegen den Geist und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika hinaus. Die genannten Rechtsvorschriften und internationalen Vereinbarungen wurden so gestaltet, daß sie das Interesse der Finanzstabilität über die Interessen der Amerikaner und ihrer Regierung stellen. Schon die Definition, was mit „Finanzstabilität“ gemeint ist, wurde von denjenigen niedergelegt, deren gegenwärtige und zukünftige Machtposition und Autorität von dieser Definition abhängt.
Darüber hinaus wird das, was dieses Gesetz vorschreibt, zu einer massenhaften Existenzvernichtung von Bürgern der Vereinigten Staaten durch wirtschaftliche Not führen, indem der Einzug und die Enteignung der Gelder die anvisierten Opfer dieses Gesetzes in Not stürzt, bis hin zum verfrühten Tod.

So schaut’s aus mit den Brandmauern der Herren Dodd und Frank. [[sauer]]

mfG
nereus


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