Lange Antwort zu Kontopfändung bei Ehepartnern / Landesrundfunkgebührenbeitrag

Literaturhinweis, Mittwoch, 11.01.2017, 01:34 (vor 2876 Tagen) @ Ötzi11598 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 01.02.2017, 21:32

Hallo in die gelbe Runde,
ich möchte gerne die gelbe Schwarmintelligenz um Hilfe bitten.

Diese Fragen sind einerseits einfach zu beantworten:

a) Die erwachsenen Haushaltsmitglieder haften generell gemeinsam. Es müßten schon extreme Sonderbedingungen vorhanden sein/eintreten, wenn das im Einzelfall anders sein sollte. Da es eine Haushaltsgebühr ist, haften im Prinzip auch Minderjährige, aber an die wird man sich kaum halten, es sei denn, sie haben echtes eigenes Einkommen (z.B.: der Großvater hat einem Kind ein Haus vererbt, aus dem es Mieteinnahmen bezieht - wenn es im selben Haushalt lebt und alle Haushaltsmitglieder gemeinschaftlich haften, warum sollte man diese nicht auch zur Zahlung heranziehen?).

Die derzeitigen Rundfunkgebühren werden aufgrund des derzeit geltenden Rundfunkstaatsvertrages erhoben.

b) Da die Landesrundfunkanstalten (vgl. Niedersachen) diejenigen sind, denen die Gebühren zustehen, muß (und wurde) der Rundfunkstaatsvertrag in jeweils ein Landesgesetz umgesetzt, aufgrund dessen (nicht aufgrund des den Bürger nicht direkt bindenden Staatsvertrages) die Gebühren erhoben werden (können und müssen). Jedes Bundesland hat sein eigenes, im wesentlichen Inhalt aber gleichlautendes oder -wirkendes Landesrundfunkgesetz. Dieses ermächtigt die jeweilige Landesrundfunkanstalt, diese Gebühren zu veranlagen (pro Haushalt oder Betriebsstätte, mit Sondervorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Altersheime, Hotels etc.), die Zahlung einzufordern und bei Zahlungsverweigerung beizutreiben/beitreiben zu lassen.

c) Der Gebührenservice selbst hat diese Möglichkeiten nicht aus sich heraus, sondern dadurch, daß alle Rundfunkanstalten ihn mit der Wahrnehmung ihrer diesbezüglichen Rechte beauftragt haben, deshalb steht dann bei Beitreibungsersuchen jeweils im Briefkopf "Landesrundfunkanstalt Hintertölpelland c/o Beitragservice ..." (oder eben Waden-Bürdenberg c/o oder Meckernburg-Vordonnern c/o oder Nordwein-Restfalen etc.).

Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich für etwas haften, kann sich der Gläubiger in aller Regel jede beliebige Person herauspicken aus der Reihe der Gesamtschuldner und bei dieser nach seiner Wahl vollstrecken.

Meine Frau ist bei der GEZ zwangsangemeldet worden, seit Januar 2013.

Genau, das gilt für alle, die zu dem Zeitpunkt bereits einen eigenständigen Haushalt hatten. Kam jemand erst 2015 aus dem Knast oder Ausland zurück, dann eben ab 2015.

Wir wohnen im gleichen Haushalt.

Siehe oben, zum Glück, sonst würdet Ihr zwei Gebühren zahlen (müssen).

Leider war es mir im Nachhinein nicht möglich, den GEZ-Sch**s auf meinen Namen umzumelden

Wieso historisch die Ehefrau angeschrieben wurde, kann, da ein automatisiertes Verfahren, die ganz unterschiedlichsten Gründe haben:

- die Frau war früher auch bei der GEZ gemeldet

- sie hatte diesen Haushalt, Du bist bei ihr eingezogen

- sie steht im Alphabet vor Dir

- sie ist das älteste Haushaltsmitglied

- und eine Million andere Gründe, nachdem nun mal ein Computerprogramm eine Auswahl treffen (können) muß.

- Ein häufiger Grund könnte sein, nachdem es angeblich millionenfachen Widerstand gegen die Zwangsveranlagung gibt, daß man der Einfachheit halber die Person im Haushalt nimmt, deren Kontoverbindung man bereits kennt. Das erleichtert die weiteren Maßnahmen erheblich und beschleunigt sie.

'Ummelden' (auf Dich) bringt, s.o., wenig, im Zweifel könnte es auch sein, daß dann beim Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eine notwendige Beiladung ausgesprochen wird.

Sicherlich wird die Vollstreckung bei echter Gütertrennung erst einmal schwieriger, aber da die meisten Ehepaare, bei denen der Ehegatte nicht eine Milliardärstochter geheiratet hat, ihre Ehe ohne besondere Bestimmung nach dem gesetzlichen Güterstand geschlossen haben, gibt es schon rein formal keine Hindernisse. Selbst ein Leasingfahrzeug, das eigentlich der Bank gehört, bei dem man aber als Halter eingetragen ist, wird erstmal vom Gerichtsvollzieher abgeschleppt, wenn man anders den Gläubigern nicht beikommt (muß dann allerdings später ausgesondert und dem rechtlichen Eigentümer herausgegeben werden; da aber beim Standard-Leasing der wirtschaftliche Eigentümer im Brief eingetragen ist, den die Bank nur zur Kreditsicherung einbehält, sieht der Gerichtsvollzieher das ja nicht).

In aller Regel wird nun irgendwann vollstreckt, durch Kontopfändung, Gehaltspfändung beim Arbeitgeber, Pfändung der Miete eines Untermieters (wie Arbeitgeber und Bank ein 'Drittschuldner', falls vorhanden) u.a. geeignete Maßnahmen, insbesondere falls, wie ich aus den unvollständigen Schilderungen nicht entnehmen kann, noch nicht einmal Rechtsmittel (Widerspruch [je nach Bundesland] oder danach Klage, sog. Verwaltungsrechtsweg) ergriffen wurden.

Ich vermute, dass sie absichtlich meine Frau zwangsangemeldet haben, weil Frauen wohl leichter einknicken.

Möglich, aber letztlich egal. Man könnte auch dagegen einwenden, daß Frauen i.d.R. mangels Masse schwerer pfändbar sind und man sich bevorzugt an Männer hält. Alles Spekulationen und bei Gesamtschuldnern/Zugewinngemeinschaft ohnehin egal.

Nun rechne ich damit, dass möglicherweise bald das erste Schreiben vom Gerichtsvollzieher kommt.

Etwas verwunderlich, denn für Forderungen aus dem Jahre 2013 endete die Regelverjährung (drei Jahre) eigentlich am 31.12.2016. Ich vermute aber, daß dazwischen verjährungsunterbrechende Handlungen stattfanden, sonst hätten die letztes Jahr bereits zu vollstrecken versucht. Eine "Unterbrechung" im Juristendeutsch bedeutet, daß die Frist (drei Jahre) neu beginnt und so ad infinitum, wenn der Gläubiger rechtzeitig taktisch klug agiert oder endlich eine dauerhaft vollstreckbare Entscheidung erwirkt hat. Wie in § 212 BGB steht, reicht die Beantragung (Abs. 1, Ziffer 2), um die Verjährung neu beginnen zu lassen. Das läßt vermuten, daß dieser Antrag bereits 2016 gestellt wurde, evtl. gar schon viel früher und die Gerichtsvollzieher einfach überlastet sind. Der kommt schon noch rechtzeitig, keine Sorge. Ein Beamter in der Landesrundfunkanstalt wird sich nicht später dieses entgangene Geld vom Gehalt abziehen lassen, weil er geschlafen hat.

Da man guter Dinge ist bei der öffentlichen Verwaltung, daß diejenigen, die einen Haushalt haben, nicht untertauchen und auch stets genug Geld haben, um die 'geringen' Gebühren irgendwann zu zahlen und spätestens vor der Haftandrohung das auch tun, ist der oft öffentlich in alternativen Wahrheitsmedien erweckte Eindruck, der Staat 'gehe in die Knie', eine trügerische Täuschung.

Im Internet produzieren sich stets dieselben Kandidaten, die auch u.a. behaupten, man müsse keine KFZ-Steuer zahlen und anderes, mit irgendwelchen Patentrezepten - bis auf wenige Sonderfälle (obdachlos, geistig unzurechnungsfähig, nicht mehr als 183 Tage im Jahr im Inland anwesend, geschickt untergetaucht bei Freunden usw.) verschweigen diese Autoren i.d.R. wie es am Ende weiterging. Die Zeche zahlen am Ende die, die es ihnen 'nachzumachen' versuchen und - scheitern. Da heute jeder Hallodri eine Kindle-Ausgabe ins Netz stellen kann, ohne sich an Lektor und Verlag vorbeimogeln zu müssen, die nur veröffentlichen, was sie selbst verantworten können, ohne Schadenersatzklagen zu riskieren, ist in den letzten zehn Jahren eine abenteuerliche "Ratgeber"-Literatur erblüht. Die, die dabei als vermeintliche Nachahmer kräftig ins Klo gegriffen haben wiederum schämen sich in Grund und Boden für ihre Blödheit und verstummen ebenso wie die, die sich für ihr Schwarzgeld ein 'todsicheres Investment mit 80% Zinsen pro Monat' andrehen lassen, oder sie sind wegen Kontokündigung, Arbeitsplatzkündigung, Scheidung, gepfändetem Auto usw. derart psychisch durch den Wind, daß sie nicht mal mehr die Kraft finden, andere zu warnen.

Dies nur, um versuchsweise gegen diese Scharlatane zu impfen, die den 'goldenen Weg' gefunden haben.

Welche Pfändungsrechte können sich da für die GEZ ergeben, wenn wir alles abblocken?

Die Schuld entsteht aufgrund objektiver Kriterien (es besteht ein privater Haushalt im jew. Bundesland) aufgrund des Landesrundfunkgesetzes, das den Staatsvertrag ins jeweilige Landesrecht transformierte. Meines Wissens sind außer Mittellosigkeit (Folge: Gebührenbefreiung) keinerlei 'Rechte' vorgesehen, aus denen man eine (wirksame) Zahlungsverweigerung ableiten könnte. Alle Versuche sind m.W. bisher gescheitert, allein die Menge der Verweigerer hat das Verfahren enorm verzögert und manchen fälschlich in Sicherheit gewiegt. Natürlich vollstreckt ein rationaler Gläubiger zuerst bei denen, bei denen er am leichtesten ans Geld kommt, bei den anderen halt später, siehe den erwähnten Verjährungsneubeginn.

Können die dann nur bei meiner Frau pfänden oder auch mein Konto? Wir haben getrennte Konten.

Wie oben erläutert, wird man sie kaum hindern können, entweder direkt oder über die erwähnte Drittschuldnererklärung.

Es gäbe eine Wahl: eine Partei wählen, die mit der Mehrheit der Stimmen in Bundes- und Länderparlamente einzöge und so die Regierungen stellte und so den Rundfunkstaatsvertrag rückgängig machen könnte. Ich denke, das beste wäre, dafür gleichmal im gebührenfinanzierten Rundfunk Wahlanzeigen zu schalten, damit das bekannter wird.

Es wäre gut dies vorher zu wissen, um die Strategie frühzeitig daran anpassen zu können.

Aha, Ihr wollt also auch auswandern?

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