Fragen zur Machtergreifung

Fidel, Donnerstag, 05.01.2017, 17:10 (vor 2878 Tagen) @ Literaturhinweis4312 Views

Hallo Literaturhinweis,

vielleicht war die Entscheidung der Dame Merkel die Grenzen zu öffnen spontan, vielleicht war sie sich nicht bewusst, dass sie damit geltendes Recht bricht - was einer Machtergreifung entspricht....

Ein politisches zurück aufgrund von Fehlern gibt es nicht. Lieber missbraucht man Deutungshoheit und erklärt den Fehler für Recht,
vgl. Deutschland wird am Hindukusch verteidigt.

Obwohl längst offensichtlich ist, dass die BRD keine unkontrollierte Massenmigration aus letzten Welten verkraften kann, zögern die Darsteller nicht komplett bizarr zu argumentieren, vgl. dein Beitrag.

Die Machtergreifung wird durch die Verfassungsinstitutionen getragen. Alle Parteien und das Verfassungsgericht lösen damit den Ausnahmezustand und die andauernde Staatskrise aus - über die niemand spricht.

Erleben wir schon Staatsterror durch die Schläger der Antifa bzw. großzügigstes Hinwegsehen bei Straftaten durch Migranten?

Nachdem Wahlfälschung im Nachbarland Österreich praktiziert wurde und der zweite Wahlgang nach wenigen Minuten korrekt ausgezählt war, ohne Zuckung im Kommabereich....bei sofortiger Zustimmung des unterlegenen Kandidaten - meine Frage:

Kann sich eine Regierung, welche die Macht ergriffen hat noch freiwillig abwählen lassen? Soll diese Staatskrise durch eine Wahl behoben werden oder wird sich die Opposition nicht mit etwas Regierungsbeteiligung kaufen lassen?
(Die Finanzprobleme von jungen Parteien sprechen für den Kauf.)

Erleben wir in 2017 die endgültige Entmündigung der Steuerzahler? Es würde doch Sinn machen, angesichts des Terrors, der Eurokrise, der Demographie und überhaupt wissen Merkel, Gabriel, Oppermann und Seehofer genau was Gemeinwohl ist...?

Meine Frage ist nicht rhetorisch.
Angesichts der Tatsachen wird es eine freie, geheime Wahl geben?
Ist zu dem Finanzregime der EZB nicht schon das politische Regime gestoßen?

Vielen Dank für deine Arbeit
Inschallah
Fidel


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