Auf Wunsch schmeiße ich Dir noch zig Gesetze / Verordnungen nach

D-Marker, Mittwoch, 01.05.2024, 16:49 (vor 16 Tagen) @ Olivia1465 Views
bearbeitet von D-Marker, Mittwoch, 01.05.2024, 17:00

Der Organisator der Islamistendemo hat einen deutschen Paß.....

Einen deutschen Pass kann sich jeder Erdenbürger ausstellen lassen.

https://dejure.org/gesetze/AufenthV

Ist inzwischen leichter zu erlangen als ein Nachweis für einen deutschen Schäferhund.

Hier kannst Du anfangen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Reiseausweis_f%C3%BCr_Staatenlose

Ausnahmen gelten für Biodeutsche.
Das sind Deutsche nach Grundgesetz, 116. Aber die haben leider meist keine Ahnung davon.

"(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung."

https://www.buzer.de/1_PAuswG.htm

Weiter führend:

"Die Staatsbürgerschaft wird in einem auf die Person ausgestellten Dokument, beispielsweise dem Personalausweis oder Reisepass, vermutungsweise dokumentiert. In einigen Staaten wird dabei zusätzlich auch die Nationalität angegeben. Ein amtlicher Nachweis der Staatsbürgerschaft in Deutschland kann mit dem Staatsangehörigkeitsausweis geführt werden, der auf Antrag ausgestellt wird."

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsb%C3%BCrgerschaft


LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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